In unseren Gesprächs­runden zur Organisation des Bündnisses „Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigen­bedarfs­kündi­gungen stoppen!“ taucht ein Punkt immer wieder auf: Betroffene Mieter*innen und Häuser sollen sichtbar werden.

Es ist uns wichtig, dass die vielen Menschen, die von Verdrängung bedroht sind, ihre Situation im Stadt­bild zeigen können – und diese Möglich­keit auch aktiv nutzen. Häuser, in denen Menschen durch Umwandlung oder Eigen­bedarfs­kündigung ihre Wohnung verlieren sollen, sollen erkenn­bar sein – beim Vorbei­gehen, vom Straßen­rand, im Alltag.

So wird nicht nur das Ausmaß des Problems für die Öffent­lich­keit sichtbar, sondern auch unser Bündnis als gemeinsame Kraft: präsent, vernetzt und nicht zu übersehen.

Dazu haben wir einige Kleinplakate entwickelt, die sich Betroffene ausdrucken können. Sie sind als PDF in Din A4 angelegt und können in jedem Copy-Shop oder zuhause auch größer ausgedruckt werden. Kleben Sie die vorbereiteten Hausplakate gut sichtbar von Innen an die Fenster zur Straße!

Mitmachen!

Wenn Sie eigene Ideen für Plakat-Sprüche haben, freuen wir uns: Schreiben Sie uns per E-Mail. Wir gestalten gern weitere Varianten und stellen sie hier zum Download bereit.

Wir wollen betroffene Häuser sichtbar machen im Stadtraum und auf unserer Website, wo wir in einer Liste (und bald auch auf einer Deutsch­landkarte) die Häuser vorstellen. Tragen auch Sie Ihr Haus ein und werden Sie Teil des Bündnisses.

Achtung: Bitte beachten Sie das Folgende, wenn Sie Ihr Haus markieren

Grundsätzlich gilt: Auch Mieter*innen haben das Recht auf freie Meinungsäußerung – auch in der eigenen Wohnung. Wer in einem Fenster zur Straße hin ein Plakat mit einer politischen Botschaft anbringt, macht davon Gebrauch. Das wurde in der Vergangenheit mehrfach bestätigt.

Die Rechtsprechung sagt: Die Fenster gehören zur gemieteten Wohnung – und diese darf im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs auch zur Meinungsäußerung genutzt werden. Wenn das Plakat keinen beleidigenden Inhalt hat, keine Persönlichkeitsrechte verletzt und keine strafbaren Inhalte enthält, ist eine solche Botschaft zulässig.

Wichtig ist:

  • Die Plakate sollten von innen angebracht werden – also auf der Fensterscheibe oder der Fensterbank, nicht außen an der Hausfassade.
  • Bleiben Sie bei sachlich richtigen Aussagen und also bei Inhalten, die z.B. Ihre Vermieter*innen oder andere nicht persönlich angreifen oder diffamieren – das kann sonst juristische Folgen haben.
  • Auch bei einer Eigentümerwohnung in einem Mehrparteienhaus gilt: Solange die Plakate im eigenen Wohnbereich angebracht werden, dürfen sie in der Regel nicht untersagt werden.

In besonderen Einzelfällen kann es Einschränkungen geben – etwa wenn das Haus unter Denkmalschutz steht oder es besondere Regelungen in der Hausordnung gibt. Im Zweifel empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen, zum Beispiel bei einem lokalen Mieterverein.

Weitere Informationen

Der Berliner Mieterverein hat zu dem Thema schon mehrfach Artikel in der Mitgliederzeitung und auf der Website veröffentlicht. Aber auch Hinweise, die aus der Sicht der Vermieter*innen auf die Sachlage blicken, sind hilfreich fürs Verständnis, was geht und was nicht. Sollten Sie Bedenken haben, lesen Sie sich diese Texte durch: